Mitte November 2025 hat das DRSC den Entwurf einer DRSC Interpretation 5 (IFRS) „Bilanzierung von ertragsteuerlichen Nebenleistungen nach IFRS“ veröffentlicht. Diese stellt eine Neufassung der DRSC Interpretation 4 (IFRS) dar und soll diese mit Übergang auf IFRS 18 ersetzen. Gegenstand der Interpretation ist die Frage, ob ertragsteuerliche Nebenleistungen im Sinne des deutschen Steuerrechts nach IAS 12 oder nach IAS 37 zu bilanzieren sind. Darüber hinaus wird diskutiert, welche Regelungen für den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis ertragsteuerlicher Nebenleistungen zu beachten sind und welche Übergangsregelungen bei einer bislang abweichenden Bilanzierungspraxis anzuwenden sind. Die Kommentierungsfrist zu dem Entwurf endete am 28. Februar 2026. In der Zwischenzeit wurde die Interpretation durch den Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC ausgehend von den erhaltenen Rückmeldungen erneut diskutiert, angepasst und verabschiedet.

