Im Hinblick auf die gesellschafts- und bilanzrechtliche Verantwortung für fehlerhafte Konzernabschlüsse besteht ein ausgeprägtes Fehlerfolgenregime. Die Nichtigkeitsfähigkeit der auf den Konzernabschluss bezogenen Organbeschlüsse sowie die Fehlerkorrekturverpflichtung, die bereits in Teil 1 des Beitrags (IRZ 2026, 117 ff.) untersucht wurden, bilden nur zwei der Zahnräder in diesem Getriebe. Demnach sind nun noch die Möglichkeit einer Feststellung von Konzernrechnungslegungsfehlern (gegen den Willen der Unternehmensführung) sowie weitere praxisrelevante gesellschafts- und bilanzrechtliche Folgen darzustellen. Abschließend gilt es, die Fehlerfolgen und den bestehenden Rechtsrahmen einer kritischen Würdigung zu unterziehen.

