Mit der „Omnibus“ -Reform zum Jahresende 2025 hat der Unionsgesetzgeber sein Vorhaben, u.a. die CSRD-Berichtspflichten zu entfeinern, vorläufig abgeschlossen, aber zugleich zur Nachhaltigkeits-Evaluation 2029 die grundlegende Frage provoziert: Bedarf es neben den CSDDD-Sorgfaltspflichten überhaupt noch einer CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Anreizeffekt? Für einen unverändert gebotenen Gemeinwohlgüter-Schutz mit Effekt spricht alles dafür, sein Instrumentarium vom Kopf auf die Füße zu stellen.

