IAS 36 regelt die Durchführung von Wertminderungstests. Vor der quantitativen Ermittlung eines u.U. vorhandenen Abschreibungsbedarfs ist zunächst anhand von qualitativen Indikatoren eine mögliche Minderung des Nutzungspotenzials eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) zu prüfen. IAS 36.12 nennt hierzu Beispiele, darunter die Situation, dass der Buchwert des Eigenkapitals eines Unternehmens dessen Marktkapitalisierung übersteigt (IAS 36.12 (d)). Diese Buchwert-Marktwert-Lücke kann ein „triggering event“ darstellen und auf eine notwendige außerplanmäßige Abschreibung, insbesondere von Goodwill, hinweisen.

