Die EU-Kommission reagiert mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/1416 („Quick fix“) auf das sog. Omnibus-Paket der EU von Ende Februar 2025. Im Fokus steht hierbei die Anpassung des Zeitplans für die schrittweise Einführung (Phase-in) bestimmter Angabepflichten der europäischen Berichtsstandards (gemäß ESRS 1 Anlage C). Ziel ist es, parallel zu dem noch laufenden Modifikationsprozess an den ESRS schon jetzt berichtspflichtige Unternehmen zu entlasten, die gemäß CSRD für das Geschäftsjahr 2024 Angaben vorlegen müssen, und gleichzeitig die Einführung weiterer Pflichten für die Jahre 2025 und 2026 anzupassen. Die Delegierte Verordnung vom 11.7.2025 wurde am 10.11.2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht; sie erweitert die vorübergehenden Ausnahmen für die Nachhaltigkeitserklärung. Künftig können auch Unternehmen mit mehr als 750 Arbeitnehmern die schrittweisen Einführungen in Anspruch nehmen. Die Änderungen gelten rückwirkend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1.1.2025 beginnen. In ihrem Beitrag analysieren die Autoren die Verordnung zur Anpassung der ESRS, beleuchten die rechtlichen Hintergründe, schlüsseln die konkreten Änderungen an den ESRS auf und bewerten die strategischen Implikationen für die betroffenen Unternehmen.

