Auf Basis des „European Green Deal“ und der Strategie der EU-Kommission zur Finanzierung einer nachhaltigen Wirtschaft sowie im Kontext der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (insbesondere Erreichung des Nachhaltigkeitsziels 12 Nachhaltige/r Konsum und Produktion) nimmt die deutsche Gesetzgebung einen erneuten Anlauf, die bereits bis zum 6.7.2024 umzusetzende europäischen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in deutsches Recht umzusetzen. Dazu wurde am 10.7.2025 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 geänderten Fassung (RefE CSRD-UmsG) veröffentlicht. Der RefE nimmt einerseits das fast unverändert auf, was bereits mit dem gescheiterten Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 20/12787) geändert werden sollte, enthält andererseits aber auch die inzwischen verabschiedeten zeitlichen Verschiebungen bestimmter Erstanwendungszeitpunkte („Stopthe-Clock“ des ersten Omnibus-Pakets). Darüber hinaus antizipiert der Gesetzesentwurf sogar weitergehende Erleichterungen, die noch gar nicht auf europäischer Ebene beschlossen sind.

