Mit seiner Zustimmung am 11.7.2025 hat der Bundesrat das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ aus Sicht des IAS 12.47 „substantively enacted“ („verlässlich angekündigt“), sodass dessen Änderungen an den Ertragsteuergesetzen zu den nachfolgenden Abschlussstichtagen zu berücksichtigen sind. Am 18.7.2025 ist das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I 2025, Nr. 161). Dabei entstehen insbesondere aus der jeweils einprozentigen Reduktion des Körperschaftsteuersatzes von 15% auf 10% in den Jahren 2028 bis 2032 Fragen zu deren Abbildung bei der Bilanzierung latenter Steuern.

