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VSME als künftiger Standard der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur von KMU (?)

Nachhaltigkeit im BrennpunktSteuerrechtCaroline Flick, Martina LägerIRZ 2025, 299 - 305 Heft 7 und 8 v. 1.7.2025

Der Ende 2024 veröffentlichte EFRAG Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) richtete sich zunächst nur an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU/SME), die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und freiwillig über Nachhaltigkeit berichten möchten. Durch die Vorschläge der EU-Kommission im Omnibus-Verfahren soll u.a. der Kreis der verpflichteten CSRD-Unternehmen verkleinert werden (auf solche mit mehr als 1.000 Mitarbeitern) und der VSME die Maximalberichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen darstellen, die insbesondere CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren Lieferanten fordern können. Dadurch gewinnt die Auseinandersetzung mit dem VSME sowohl aus Sicht von KMU und großen Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern als Anwender als auch aus Sicht großer, CSRD-pflichtiger Unternehmen als Adressaten an Relevanz.

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