Cloud Computing-Vereinbarungen gewinnen immer mehr an Bedeutung, auch im Bereich der für Unternehmen wertmäßig besonders bedeutsamen ERP-Software. Während die bilanzielle Einordnung stereotypischer Formen, wie der Erwerb von ERP-Softwarelizenzen zur lokalen Installation (i.d.R. Software-Vermögenswert) bzw. SaaS-(Software as a Service)-Vereinbarungen, die vom Anbieter gehostet werden (i.d.R. Dienstleistungsvertrag), regelmäßig keine Schwierigkeiten bereitet, ist die Bilanzierung von „Mischformen“ komplexer. Beispielsweise wenn die Cloudsoftware nicht vom Softwareanbieter selbst gehostet wird, sondern durch den Cloud-Partner des Softwareanbieters („Hyperscaler“), wobei dieser als Subunternehmer des Softwareanbieters agiert. In anderen Fällen hat der Anwender das Recht, zwischen verschiedenen, vom Softwareanbieter zugelassenen Hyperscalern zu wählen. Die Beurteilung derartiger Konstellationen wird im nachfolgenden Beitrag anhand einesFallbeispiels illustriert.

