IFRS 18, der von den Unternehmen ab 1.1.2027 anzuwenden ist, legt die Anforderungen an die Darstellung und Angabe von Informationen in Abschlüssen für allgemeine Zwecke fest. Er ersetzt damit IAS 1. Der Schwerpunkt der Änderungen betrifft die Gesamtergebnisrechnung, die Bilanz sowie die Eigenkapitalveränderungsrechnung. Er beinhaltet aber auch Änderungen an IAS 7 und damit an der Kapitalflussrechnung. Im vorliegenden Beitrag wird die Erstellung der Kapitalflussrechnung unter Anwendung der neuen Regelungen anhand einer Fallstudie aufgezeigt.

