Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 einen Vorschlag für Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Künftig sollen deutlich weniger Unternehmen von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der EU-Taxonomie betroffen sein als ursprünglich geplant. Zudem wurde eine Verschiebung des Erstanwendungszeitpunkts für noch nicht berichtspflichtige Unternehmen und eine Überarbeitung der ESRS und der EU-Taxonomie angekündigt.

