Die EU-Kommission hat am 26.2.2025 einen Vorschlag für ein Omnibus-Paket zur Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Taxonomie-Verordnung und Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vorgelegt. Um der aktuellen Zielsetzung eines Bürokratieabbaus zu entsprechen, sollen die Berichts- und Sorgfaltspflichten der Unternehmen nach den drei Nachhaltigkeitsregulierungen wesentlich reduziert werden.

