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Implikationen des aktuellen Zinsniveaus für den Goodwill-Impairment-Test

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Sebastian SchöffelIRZ 2025, 97 - 101 Heft 3 v. 1.3.2025

Das makroökonomische Umfeld in den Jahren 2023 und 2024 sorgte dafür, dass (Unternehmens-)Werte im Jahr 2023 deutlich unter Druck gerieten. Das Zusammenspiel von Inflation und damit im Einzelfall einhergehenden sinkenden Cashflows und steigenden Zinssätzen, die zu steigenden Kapitalkosten führen, wird sich in zahlreichen Fällen negativ für die Bilanzierenden auswirken. Für den jährlichen Goodwill-Impairment-Test bedeutet dies, dass Abschreibungsbedarf droht. Auch wenn sich zum 31.12.2024 eine gegenüber dem Vorjahr leichte Reduktion des bewertungsrelevanten Kapitalisierungszinssatzes vermuten lässt – infolge des leicht gesunkenen Basiszinssatzes – sind die Kapitalkosten zum 31.12.2024 weiterhin höher als im Jahr 2022 und den Jahren zuvor.

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