Die Wesentlichkeitsanalyse ist eines der zentralen Themen im Rahmen der CSRD. Im Fokus steht dabei häufig das Verfahren zur Bestimmung der wesentlichen Themen selbst. Die Unternehmen sind jedoch zusätzlich verpflichtet, Informationen zu ihrem Vorgehen bei der Wesentlichkeitsanalyse offenzulegen. In diesem Beitrag wird untersucht, inwiefern diese Angabepflichten gem. ESRS 2 IRO-1 bereits von den DAX40-Unternehmen erfüllt werden, gibt Empfehlungen und einen Ausblick auf die zu erwartenden Änderungen im Hinblick auf die zukünftige Nachhaltigkeitsberichterstattung.

