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Auswirkungen des im Jahresverlauf 2025 gesunkenen Leitzinsniveaus auf den Goodwill-Impairment-Test Konzeptionelle Anmerkungen und empirische Befunde

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Sebastian SchöffelIRZ 2025, 502 - 506 Heft 12 v. 1.12.2025

Das im Vergleich zu den Jahren vor 2022 deutlich erhöhte Leitzinsniveau sorgt immer noch dafür, dass (Unternehmens-)Werte auch in den Jahren 2024 und 2025 unter Druck stehen. Die EZB hatte zwar den maßgeblichen Einlagenzinssatz im Zeitraum Juni 2024 bis Juni 2025 in mehreren Zinsschritten von 4,00% auf 2,00% reduziert. Jedoch ist der für Unternehmensbewertungen relevante risikolose Basiszinssatz im Verlauf des Jahres 2025 – ausgehend von einem stabilen Niveau in Höhe von 2,50% im Jahr 2024 – nochmals angestiegen und beläuft sich auf 3,25% zum 01.10.2025 – mit zuletzt leicht steigender Tendenz. Zudem wirken sich die inflationsbedingt erhöhten Preise für Inputfaktoren u.U. auf die geplanten künftigen, geringer ausfallenden Cashflows der Unternehmen aus. Für den jährlichen Goodwill-Impairment-Test bedeutet dies, dass Wertberichtigungsbedarf bezogen auf den Goodwill drohen kann. Insofern sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen und bestehende Planungsrechnungen ggf. überdenken.

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