Der nach der ESRS 1.24 vorgesehene Austausch mit Stakeholdern hat Auswirkungen auf die Themen, zu denen Informationen im Nachhaltigkeitsbericht offenzulegen sind. Über die Einbeziehung von Stakeholdern bestehen bestimmte Angabepflichten. Der vorliegende Beitrag untersucht am Beispiel der DAX40-Unternehmen, ob bzw. inwieweit diesen Angabepflichten vorzeitig nachgekommen wird. Die Ergebnisse zeigen zum einen ein homogenes Vorgehen in der Verortung dieser Angaben. Zum anderen sind deutliche Unterschiede, bspw. im Umfang der offengelegten Informationen sowie in der Anzahl der einbezogenen Stakeholder und Dialogformen, festzustellen.

