Öffentliche Übernahmeangebote für börsennotierte Unternehmen führen in der Praxis häufig zu einem anschließenden Rückzug von der Börse (Delisting) der übernommenen Gesellschaft. Im Jahr 2024 entfielen in Deutschland von insgesamt 32 öffentlichen Übernahmeangeboten 20 auf sog. Delisting-Erwerbsangebote. Ein Delisting hat weitreichende Konsequenzen für das externe Rechnungswesen und eröffnet Möglichkeiten, den Umfang der Berichterstattung im Vergleich zur Börsennotierung signifikant zu reduzieren.

