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Auswirkungen des gestiegenen Leitzinsniveaus auf den Goodwill-Impairment-Test – Konzeptionelle Anmerkungen und empirische Befunde

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Sebastian SchöffelIRZ 2024, 361 - 365 Heft 9 v. 1.9.2024

Das derzeit hohe Leitzinsniveau sorgt dafür, dass (Unternehmens-)Werte im Vergleich zu den Jahren vor 2022 deutlich unter Druck geraten sind bzw. weiterhin unter Druck geraten werden. Zwar senkte die EZB im Juni 2024 erstmals seit September 2019 den Leitzins um 0,25% auf 4,25% aufgrund der rückläufigen Inflation. Jedoch hat die EZB in ihrer Sitzung am 18. Juli 2024 den Leitzins aufgrund der wieder steigenden Inflation unverändert bei 4,25% belassen. Auf der einen Seite wirken sich die inflationsbedingt erhöhten Preise für Inputfaktoren sowie die angestiegenen Zinssätze (u.a. beim Finanzergebnis) u.U. auf die geplanten künftigen, geringer ausfallenden Cashflows aus – sowohl bei der Verzinsung der finanziellen Vermögenswerte als auch bei der Verzinsung des finanziellen Fremdkapitals. Für den jährlichen Goodwill-Impairment-Test bedeutet dies, dass Abschreibungsbedarf bezogen auf den Goodwill drohen kann. Insofern sollten sich Unternehmen rechtzeitig mit den aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen und bestehende Planungsrechnungen ggf. überdenken.

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