Ab dem Geschäftsjahr 2024 sind große Unternehmen verpflichtet, über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Die Anknüpfungspunkte zwischen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Kapitalflussrechnung sind vielfältig und erfordern eine transparente Darstellung der nachhaltigkeitsbezogenen Geschäftsvorfälle. Dabei sind die Auswirkungen nachhaltigkeitsbezogener Maßnahmen konkret den Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sowie zu erläutern. Damit soll auch dem Grundsatz der Konnektivität Rechnung getragen werden.

