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Explizite und faktische Wahlrechte nach IFRS

Bilanzierung und BilanzpolitikSteuerrechtRalf PöllerIRZ 2024, 315 - 323 Heft 7 und 8 v. 1.7.2024

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) haben grundsätzlich die Zielsetzung, Anlegern, Kreditgebern und anderen Gläubigern entscheidungsnützliche Informationen über das berichtende Unternehmen bzw. den Konzern bereitzustellen (CF.1.2 ff.). Um den Nutzen von Finanzinformationen zu erhöhen, sollen diese vergleichbar, überprüfbar, zeitnah und verständlich sein (CF.2.24).

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