Nachdem im vergangenen Jahr 2023 mit IFRS 17 wieder ein gänzlich neuer Standard in Kraft getreten ist, betreffen die Neuerungen für das Berichtsjahr 2024 ausschließlich verschiedene bereits geltende Regelungen. Relevant sind eigenständige Änderungen an IFRS 16, IAS 7/IFRS 7, IAS 1 sowie eine bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Modifikation an IAS 12. Keine der Änderungen resultieren aus einem sog. annual improvements project. Die Autoren geben nachfolgend – wie schon in Vorjahren – einen kurzen Überblick über die Neuerungen bzw. die Modifikationen an den Rechnungslegungsvorschriften.

