Bekanntmachungen zur Prüfungsanordnung sind das neue Instrument in der Kapitalmarktkommunikation, welches die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) im Rahmen der Bilanzkontrolle nutzen kann. Bis zum 31.12.2023 hat die BaFin dieses Instrument zehn Mal genutzt. Der folgende Beitrag untersucht den Informationsgehalt der Bekanntmachungen zur Prüfungsanordnung, indem diese den korrespondierenden Fehlerbekanntmachungen gegenübergestellt werden. Zudem wird die Dauer der Prüfverfahren von Bilanzkontrollen analysiert, sofern die BaFin die Prüfungsanordnung öffentlich bekannt macht.

