Das Zusammenspiel aus der Bilanzierung von Vermögenswerten einerseits und von Verpflichtungen in Bezug auf diese Vermögenswerte andererseits kann Zweifelsfragen aufwerfen. Derlei Verpflichtungen können sich nicht nur aus dem Gesetz (z.B. Rekultivierungsverpflichtungen, verpflichtende Instandhaltungen) ergeben, sondern auch auf vertraglicher Grundlage bestehen, beispielsweise wenn die Vermögenswerte gemietet sind.

