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Einzelfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtChristian Zwirner, Corinna BoeckerIRZ 2024, 149 - 152 Heft 4 v. 1.4.2024

Angesichts der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die bestimmte Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verpflichtet, entstehen nicht zuletzt aufgrund der Komplexität der Berichtsstandards viele praktische Fragen. Das IDW adressiert und beantwortet ausgewählte und besonders relevante Fragen in einer sog. Modulverlautbarung zu den ESRS: IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung: ESRS-Modulverlautbarung (IDW RS FAB 100). Jedes einzelne Modul behandelt dabei eine eigenständige Fragestellung, die übergreifend in der Modulverlautbarung zusammengefasst werden. Die Module dienen dazu, Unternehmen und Abschlussprüfer bei der einheitlichen Interpretation und Anwendung der ESRS zu unterstützen.

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