Die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung notwendigen umfangreichen Angaben erfordern auf Unternehmensseite die Implementierung entsprechender Prozesse, um eine strukturierte und effiziente Informationsermittlung zu ermöglichen sowie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Berichtsinhalte zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Einrichtung eines internen Kontrollsystems, das speziell auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgerichtet ist. Vor diesem Hintergrund hat sich das IDW in seinem Praxishinweis 4/2023 vom 8.12.2023 zur Ausgestaltung und Prüfung eines solchen IKS geäußert und dabei auch Bezug genommen auf IDW PS 982, der die Prüfung des internen Kontrollsystems des internen und externen Berichtswesens zum Gegenstand hat. In dem nachfolgenden Beitrag stellen die Autoren anhand des aktuellen IDW-Praxishinweises dar, worauf die Unternehmen bei der Ausgestaltung ihres nachhaltigkeitsbezogenen IKS achten müssen.

