Am 12. November 2024 hat der IASB (International Accounting Standards Board) den Standardergänzungsentwurf IASB/ED/2024/8 „Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 37)“ veröffentlicht. Nachdem Verbesserungen an IAS 37 seit nunmehr fast zehn Jahren auf dem Arbeitsplan des IASB zu finden waren, einige der Ansätze sich aber im Zuge anderer IASB-Projekte erledigt hatten, werden nunmehr mit diesem Entwurf nur noch drei Bereiche der Rückstellungsbilanzierung adressiert:.

