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ED/2024/5 – vorgeschlagene Ergänzungen des neuen Standards IFRS 19 mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2024, 517 - 519 Heft 12 v. 1.12.2024

Ende Juli 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/5 „Amendments to IFRS 19 Subsidiaries without Public Accountability: Disclosures" veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Änderungen betreffen den erst im Mai dieses Jahres veröffentlichten neuen Standard IFRS 19. Dieser erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass zu einem nach IFRS Rechnung legenden Konzern gehörende Tochterunternehmen die geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards hinsichtlich der darin enthaltenen Anforderungen an die Berichterstattung in den Notes in reduzierter Form anwenden können. Grundlage der Erarbeitung und Finalisierung von IFRS 19 waren die IFRS-Normen mit dem Stand am 28. Februar 2021. Später verabschiedete bzw. veröffentlichte Verlautbarungen wurden in IFRS 19 noch nicht berücksichtigt, was nun zeitnah nachgezogen werden soll. Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/5 wurde bis zum 27. November 2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen.

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