Goette/Arnold (Hrsg.)
Erfährt ein erstmals erschienenes Handbuch bereits nach drei Jahren eine Neuauflage, so lässt dieses entweder auf Langeweile der Autorinnen und Autoren oder eine äußerst freundliche Aufnahme der Leserschaft schließen. Jenes lässt sich mit Blick auf den Autorenkreis, von einer Ausnahme abgesehen allesamt Rechtsanwälte der Wirtschaftsrechtskanzlei GleissLutz, verneinen.

