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ED/2024/4 – vorgeschlagene Neuregelungen zur Währungsumrechnung von Finanzinformationen in hochinflationäre Währungen

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2024, 470 - 472 Heft 11 v. 1.11.2024

Ende Juli 2024 hat das IASB den Exposure Draft ED/2024/4 „Translation to a Hyperinflationary Presentation Currency“ veröffentlicht. Die darin vorgesehenen Änderungen in IAS 21 zur Währungsumrechnung betreffen Unternehmen, die ihre Finanzinformationen aus ihrer funktionalen Währung in eine hochinflationäre Darstellungswährung umrechnen (müssen). Die Ergänzungen sollen bestehende Unsicherheiten beseitigen und dienen grundsätzlich der Bereitstellung konsistenterer und nützlicherer Informationen in Abschlüssen, die in einer Hochinflationswährung präsentiert werden, indem sie auch die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen sowohl zwischen Unternehmen als auch länderübergreifend verbessern. Gleichzeitig sollen sie den betroffenen Unternehmen eine einfachere Handhabung und Kostenersparnisse ermöglichen. Die Kommentierungsfrist zu ED/2024/4 wurde bis zum 22. November 2024 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Änderungen umgesetzt werden sollen.

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