Die anekdotische Evidenz zeigt, dass in der Prüfungspraxis sehr unsauber zwischen den Begriffen „analytische Prüfungshandlung“ und „aussagebezogene analytische Prüfungshandlung“ unterschieden wird. Ferner mangelt es im einschlägigen Schrifttum an einer klaren Differenzierung zwischen den beiden Begriffen. Weshalb es insbesondere bei einem Einsatz eines ML-Verfahrens von besonderer Bedeutung ist, die beiden Begriffe trennscharf voneinander abzugrenzen, ist Gegenstand dieses Beitrags.