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Veröffentlichung von IFRS 19 – Neuer Standard mit Erleichterungen bei den Anhangberichtspflichten

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2024, 417 - 420 Heft 10 v. 1.10.2024

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 9.5.2024 einen neuen IFRS-Standard veröffentlicht: IFRS 19 „Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben“.IFRS 19 erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, dass zu einem nach IFRS Rechnung legenden Konzern gehörende Tochterunternehmen die geltenden IFRS-Rechnungslegungsstandards hinsichtlich der darin enthaltenen Anforderungen an die Berichterstattung in den Notes in reduzierter Form anwenden können. Dem Standard liegt eine Abwägung von Kosten-Nutzen-Überlegungen zugrunde, indem einerseits Erleichterungen und damit auf Unternehmensseite Kostenersparnisse gewährt werden, dies andererseits jedoch an eine umfassende Berichterstattung – zumindest – auf einer übergeordneten Konzernebene gebunden ist, um den Informationsbedürfnissen der Abschlussadressaten ebenfalls angemessen Rechnung tragen zu können.

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