Die Taxonomie-Verordnung schreibt für das Geschäftsjahr 2021 erstmalig die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Kennzahlen vor. Dieser zweiteilige Beitrag analysiert umfassend die Berichte aller taxonomiepflichtigen deutschen Nicht-Finanzunternehmen und stellt Umsetzungsschwierigkeiten heraus. Insbesondere die Gegenüberstellung der HDAX- und der Nicht-HDAX-Unternehmen deckt signifikante Unterschiede in der Offenlegungspraxis auf. So dokumentierte Teil 1 in IRZ 7–8 (IRZ 2023, 329) die Unterschiede bezüglich des Ortes und der Prüfung der Taxonomieinformationen und beleuchtete, wie Wirtschaftsaktivitäten gekennzeichnet und in welcher Form Taxonomiequoten angegeben werden. Teil 2 setzt die Analyse mit einer Betrachtung der Höhe der Taxonomiequoten fort und diskutiert die Rolle von Unsicherheiten bezüglich regulatorischer Vorgaben bei der erstmaligen Umsetzung der Taxonomie-Verordnung.

