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ED/2023/2 – vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

Auf den .Punkt gebracht!SteuerrechtJulia Busch, Christian ZwirnerIRZ 2023, 261 - 264 Heft 6 v. 1.6.2023

Im März 2023 hat das IASB den Exposure Draft ED/2023/2 „Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments – Proposed amendments to IFRS 9 and IFRS 7" veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen durch einzelne Detailregelungen punktuelle Nachbesserungen an IFRS 9 und IFRS 7 vorgenommen werden, die aus den Ergebnissen des Post-Implementation Review zu IFRS 9 sowie einer Anfrage an das International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) resultieren. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen die Ausbuchung von elektronisch übertragenen finanziellen Verbindlichkeiten, die Anwendung des Zahlungsstromkriteriums bei der Kategorisierung von Finanzinstrumenten in verschiedenen Konstellationen sowie zusätzliche Angabepflichten in IFRS 7. Die Kommentierungsfrist zu ED/2023/2 wurde bis zum 19. Juli 2023 festgesetzt. In Abhängigkeit von den eingehenden Stellungnahmen wird das IASB entscheiden, ob und wie die aktuell vorgeschlagenen Anpassungen umgesetzt werden sollen.

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