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Qualitative Angabeerfordernisse über die Konformitätsprüfung gem. Taxonomie-VO für Nicht-Finanzunternehmen – ein praxisorientiertes Beispiel

Reporting und ControllingSteuerrechtBoris Kasapovic, Dennis PietzkaIRZ 2023, 247 - 254 Heft 5 v. 1.5.2023

Nicht-Finanzunternehmen, die nach dem 1.1.2023 ihre nicht-finanziellen Erklärungen bzw. Berichte veröffentlichen, haben erstmalig Informationen zur Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten offenzulegen. Zwar enthält die Offenlegungsverordnung Konkretisierungen zu den darzulegenden KPIs, allerdings bleibt sie hinsichtlich der qualitativen Angabeerfordernisse im Zusammenhang mit der Beurteilung der technischen Bewertungskriterien vage. Eine transparente Erläuterung der dreistufigen Konformitätsprüfung ist allerdings dennoch geboten.

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