Nicht-Finanzunternehmen, die nach dem 1.1.2023 ihre nicht-finanziellen Erklärungen bzw. Berichte veröffentlichen, haben erstmalig Informationen zur Taxonomiekonformität ihrer Wirtschaftsaktivitäten offenzulegen. Zwar enthält die Offenlegungsverordnung Konkretisierungen zu den darzulegenden KPIs, allerdings bleibt sie hinsichtlich der qualitativen Angabeerfordernisse im Zusammenhang mit der Beurteilung der technischen Bewertungskriterien vage. Eine transparente Erläuterung der dreistufigen Konformitätsprüfung ist allerdings dennoch geboten.

