Bei der externen Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2022 ist zum zweiten Mal die Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 – allerdings mit erweitertem Berichtsumfang – über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (EU-Taxonomie-VO) anzuwenden. Die retrospektive Analyse der Erstberichterstattungen der DAX-Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2021 macht transparent, wie sich Anwender bei der Eigendarstellung gegenüber potenziellen Investoren durch die Wahl eines passenden Kommunikationsansatzes bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung positionieren.

