Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19.10.2022 (BGBl. I 2022, 1743) wurde für Arbeitgeber die Möglichkeit eingeführt, ihren Arbeitnehmern zum Ausgleich der Inflation eine steuer- und sozialabgabenfreie Prämie zu zahlen (Inflationsausgleichsprämie). Manche Unternehmen sind – bspw. infolge tariflicher Verhandlungen oder eigener Zusicherungen – zur Zahlung von Inflationsausgleichsprämien verpflichtet. Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich am 1.12.2022 zu der Frage einer nach HGB und nach IFRS zu bilanzierenden Verpflichtung in Fällen verbindlich zu zahlender Inflationsausgleichsprämien beraten und am 23.12.2022 entsprechend Stellung genommen. Die Stellungnahme bezieht sich zwar unmittelbar nur auf zwei konkrete Tarifvereinbarungen, gleichwohl lassen sich Rückschlüsse allgemeiner Art auch für nach IFRS bilanzierende Unternehmen ziehen.

