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Grünes Licht für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Ein Überblick über die finalisierten Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Reporting und ControllingSteuerrechtSean Needham, Lina Warnke, Stefan MüllerIRZ 2023, 41 - 46 Heft 1 v. 1.1.2023

Am 16.12.2022 wurde die sog. Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) im EU-Amtsblatt bekanntgegeben. Die Richtlinie beinhaltet insbesondere Regelungen zur Ausweitung des Anwenderkreises und des Umfangs der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zur Einführung von EU-weit einheitlichen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) und einer Pflicht zur externen Prüfung der Nachhaltigkeitsinformationen mit begrenzter Sicherheit. Ziel dieses Regelungspakets ist zum einen die Stärkung der Rechenschaftsfunktion hinsichtlich Nachhaltigkeitsbelangen gegenüber der Öffentlichkeit und sonstigen Stakeholdergruppen. Mit der Ausweitung der Offenlegungspflichten mit Bezug auf die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen wird zum anderen die Grundlage geschaffen, damit Eigen- und Fremdkapitalgeber ihre Kapitalflüsse verstärkt in nachhaltige Unternehmen lenken können. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Änderungen der finalen CSRD zu den bisherigen Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kommentierend dargestellt.

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