Jahr eins des Enforcements der Unternehmensberichterstattung in der Alleinverantwortung der BaFin liegt hinter uns. Während es für eine fundierte Beurteilung von praktisch relevanten Veränderungen im Enforcement-Verfahren mangels hinreichender Erfahrungswerte noch zu früh ist, wendet sich der Blick bereits wieder nach vorne: Welche Schwerpunktthemen wird die BaFin in ihrer Überwachungstätigkeit im Jahr 2023 aufgreifen? Und wie können sich kapitalmarktorientierte Unternehmen bestmöglich darauf einstellen? Auf diese beiden Fragen gibt der folgende Beitrag gezielte Antworten.

