Im Jahr 2022 mussten die Angaben zu den taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten in der nichtfinanziellen Erklärung erstmals veröffentlicht werden. Im Jahr 2023 wurde die Offenlegungsverpflichtung auf die taxonomiekonformen Anteile, unter Berücksichtigung der ersten beiden Umweltziele, ausgeweitet. Im vorliegenden Beitrag werden die Neuerungen der rechtlichen Anforderungen für das Jahr 2023 dargelegt. In weiterer Folge wird der Anteil der taxonomiefähigen und taxonomiekonformen Umsätze, CapEx und OpEx im österreichischen Prime Market und im DAX40 dargestellt, die anhand der veröffentlichten Daten erhoben und analysiert wurden.

