Am 31. Juli 2023 wurde der finale delegierte Rechtsakt zu den künftig verpflichtend anzuwendenden ESRS von der EU-Kommission angenommen und veröffentlicht. Um zu bestimmen, über welche Nachhaltigkeitsaspekte ein Unternehmen zu berichten hat, ist im ersten Schritt eine Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen. Da große kapitalmarktorientierte Gesellschaften die ESRS bereits ab dem Berichtsjahr 2024 anwenden müssen, beschäftigen sich diese seit geraumer Zeit mit der Implementierung und insbesondere der Wesentlichkeitsanalyse. Ziel dieses Beitrags ist es, einen Überblick über die Anforderungen, Vorgehensweise und die Bewertung der Wesentlichkeit zu vermitteln und entsprechende Praxishinweise zu geben.

