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Entwürfe der Nachhaltigkeitsstandards zu Umweltaspekten (E-ESRS E1 bis E5)

Reporting und ControllingSteuerrechtLina Warnke, Stefan MüllerIRZ 2022, 347 - 353 Heft 7 und 8 v. 1.7.2022

Im Rahmen der Veröffentlichung der Entwürfe (E) der EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) hat der Sustainability Reporting Board (SRB) der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) Ende April 2022 fünf Einzelstandardentwürfe zu Umweltaspekten veröffentlicht. Durch die geplante Verabschiedung der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) sollen die ESRS durch Delegierte Rechtsakte der EU-Kommission verabschiedet werden, und sie würden ab 2025 für alle großen Kapital- und denen gleichgestellten Personenhandelsgesellschaften anwendungspflichtig werden. Während des Konsultationsverfahrens, für das bis zum 8.8.2022 Kommentierungen eingereicht werden können, besteht die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten zu nehmen. In diesem Beitrag werden die Entwürfe der Umweltstandards E1 bis E5 darstellend kommentiert und mit den bereits vorliegenden bzw. parallel entwickelten Normen verglichen. Hauptsächlich können Vergleiche zu den Standards der Global Reporting Initiative (GRI) gezogen werden. Ein Vergleich zu den Ende März veröffentlichten IFRS Sustainability-Standardentwürfen ist nur begrenzt möglich, da bisher nur ein umweltbezogener Standard, der E-IFRS S2 zu klimabezogenen Aspekten, veröffentlicht wurde.

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