Durch die Regelungen des IAS 24 sollen die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, sich ein Urteil über das Vorhandensein nahestehender Unternehmen und Personen bilden zu können sowie Transaktionen mit diesen, die eine Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben können, zu erkennen und zu beurteilen.

