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Brutto- oder Nettobilanzierung bei der Erlöserfassung von weiterverkaufter Software nach der Agenda-Entscheidung des IFRS IC

Bilanzierung und BilanzpolitikSteuerrechtJens W. BruneIRZ 2022, 261 - 265 Heft 6 v. 1.6.2022

Der Markt für IT-Lösungen unterschiedlichster Ausprägungen weist seit Jahren eine hohe Dynamik auf. Insbesondere durch die verstärkte Nutzung von Cloud-Lösungen verschieben sich die Geschäftsmodelle von Softwareunternehmen und IT-Dienstleistern. Bei diesen ist es üblich, Vereinbarungen abzuschließen, die zwei oder mehr voneinander unabhängige Parteien einbeziehen, die an der Lieferung von Software bzw. Erbringung von Dienstleistungen für einen Kunden beteiligt sind. So können Softwareunternehmen neben ihren eigenen Produkten und Dienstleistungen Software, Hardware oder Dienstleistungen Dritter verkaufen. Im Rahmen der Erlösrealisierung muss ein Unternehmen für alle dem Kunden zugesagten Leistungen einzeln festlegen, ob es als Prinzipal oder als Agent fungiert, um bestimmen zu können, ob die Erlöse auf Bruttobasis (als Prinzipal) oder netto (als Agent) darzustellen sind.

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