Ab dem 1.1.2023 ist von (Rück-)Versicherungsunternehmen der neue IFRS 17, welcher die Rechnungslegung von Versicherungsverträgen neu regelt, verpflichtend anzuwenden. Eine wesentliche Herausforderung hierbei ist die Schätzung der erwarteten Prämieneinnahmen von aktiven Sachrückversicherungsverträgen im übernommenen Geschäft. Aus diesem Grund sollen im Folgenden die Grundprinzipien des neuen Standards und ein möglicher Ansatz für die Ermittlung der Insurance Revenues von derartigen Verträgen nach IFRS 17 beispielhaft skizziert werden.

