Im November 2021 hat das IASB den Exposure Draft ED/2021/9 „Non-current Liabilities with Covenants“ veröffentlicht. Mit den darin enthaltenen Regelungen sollen Ergänzungen bzw. Anpassungen in IAS 1 aufgenommen werden, die Zweifelsfälle im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Schulden hinsichtlich ihrer Fristigkeit vermeiden. Insbesondere bei bestehenden Covenant-Vereinbarungen für Fremdfinanzierungen herrschte Unsicherheit, unter welchen Voraussetzungen eine Zuordnung als kurzfristige bzw. langfristige Schuld vorzunehmen ist bzw. wie die entsprechenden Kriterien zu interpretieren und anzuwenden sind. Hier sollen die geplanten Änderungen Abhilfe schaffen und so auch eine uneinheitliche Handhabung in der Unternehmenspraxis vermeiden. Die Kommentierungsfrist zu ED/2021/9 wurde bis zum 21. März 2022 festgesetzt.

