Im Laufe des Jahres 2022 soll die Endfassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet werden – und hierauf folgend der erste Kern jener Standards, die als eine der mit der CSRD eingeführten zentralen Neuerungen die zukünftigen Berichtspflichten für die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) konkretisieren. Die Arbeiten an diesen Standards erfolgen seit der Jahresmitte 2021 unter hohem zeitlichen Druck; die politischen Vorgaben an die hierfür verantwortliche Arbeitsgruppe lassen weitreichende Anforderungen, die auf die Unternehmenspraxis zukommen, erwarten. Nach der Veröffentlichung eines ersten Standard-Prototypen im September 2021 wurden im Januar 2022 zahlreiche Arbeitspapiere bereitgestellt, welche die zukünftigen Berichtsvorgaben bereits konkreter umreißen. Diese Arbeitspapiere werden im folgenden Beitrag dargestellt und hinsichtlich ihrer Implikationen diskutiert.

