Mit der Taxonomie-VO wurde die Grundlage dafür geschaffen, das – sich noch in Entwicklung befindliche – Nachhaltigkeitsverständnis in der EU zu operationalisieren, d.h. in die Mechanismen der europäischen Kapitalmärkte zu integrieren. Ein zentrales Element der VO betrifft neue Offenlegungsverpflichtungen, welche die zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung gem. CSR-Richtlinie (2014/95/EU ) verpflichteten Unternehmen treffen. Für das Kalenderjahr 2021 sind von diesen bereits erste Offenlegungen vorzunehmen. Die Praxis sieht sich allerdings mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert und hat zugleich die langfristigen Folgen ihrer dabei zu treffenden Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Der folgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und leitet Empfehlungen zu wichtigen Gestaltungsspielräumen für Unternehmen ab.

