Nichtfinanzielle Informationen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Insofern überrascht es nicht, dass die EU den Entwurf einer geänderten CSR-Richtlinie vorgelegt hat. Während die nichtfinanzielle Berichterstattung gegenwärtig nicht inhaltlich geprüft werden muss, sieht der Entwurf eine Prüfungspflicht vor. Dabei soll zunächst mit einer begrenzten Prüfungssicherheit geprüft aber nach drei Jahren über die Vorgabe einer hinreichenden Prüfungssicherheit nachgedacht werden. Zudem soll den Mitgliedstaaten erlaubt werden, alternative Prüfungsdienstleister zuzulassen. Der vorliegende Beitrag vermittelt zunächst einen Überblick über den aktuellen Rechtsstand und zeigt anschließend die wesentlichen geplanten Änderungen auf. Im Mittelpunkt steht eine Diskussion der Regelungen zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten vor dem Hintergrund einschlägiger wissenschaftlicher Befunde.

