Aufgrund der Globalisierung und der daraus resultierenden internationalen Vernetzung steigt die Anzahl der Unternehmenszusammenschlüsse immer weiter an. Der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses entstehende derivative Goodwill unterliegt nicht nur bei der Erstbilanzierung erheblichen Ermessensentscheidungen, sondern auch bei der Folgebilanzierung im Zuge des Impairment-Only-Approach. Deshalb kommt es zu einer immer wieder auflebenden Diskussion um die Folgebilanzierung, die der IASB mit dem Diskussionspapier „DP/2020/1 Business Combinations – Disclosures and Impairment“ aufnehmen möchte. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen daher die Auswertung und Analyse der europäischen Comment Letter und das daraus resultierende weitere Vorgehen des IASB. Genauer betrachtet werden die Rückmeldungen zu den Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen, die Rückkehr zur planmäßigen Abschreibung und die Veränderung und Verbesserung des Impairment-Tests.

