Der IASB hat am 9. Dezember 2021 die Verlautbarung „Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen (Änderung an IFRS 17)“ veröffentlicht. Mit den Änderungen soll es Unternehmen ermöglicht werden, die Entscheidungsnützlichkeit bei der erstmaligen gleichzeitigen Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 hinsichtlich der dargestellten Vergleichsinformationen zu verbessern.

